Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mobiler Land- und Baumaschinenservice Martin Zäh

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Lieferungen zwischen dem mobilen Land- und Baumaschinenservice Martin Zäh, folgend Auftragnehmer genannt und dessen Kunden, unabhängig davon, ob diese privat oder gewerblich handeln.

 

  1. Leistungen

Der Auftragnehmer bietet insbesondere diese Leistungen

  • Reparatur, Wartung und Service von Land- und Baumaschinen
  • Klima- und Hydraulikservice
  • UVV
  • Ersatzteilhandel
     
  1. Vertragsabschluss

Ein Auftrag kommt durch mündliche, schriftliche oder telefonische Beauftragung durch den Kunden und entsprechende Bestätigung bzw. Ausführung durch den Auftragnehmer zustande. Auch ein Vor-Ort-Beginn der Arbeiten gilt als Vertragsannahme.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, wenn nicht anders angegeben
    2. die Abrechnung erfolgt nach Arbeitsaufwand, Anfahrt und eingesetzten Materialien bzw. Ersatzteilen
    3. die Zahlung ist innerhalb 14Tagen ohne Abzug per Überweisung auf das angegebene Geschäftskonto zu leisten
    4. bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß §288 BGB fällig.
    5. die reguläre Arbeitszeit findet Mo-Fr zwischen 7 und 18 Uhr statt, außerhalb dieser Zeiten fallen folgende Zuschläge an

                                ab 18 Uhr +15%            ab 20Uhr +25% ab 22Uhr +50%
                                samstags +20%            sonntags +50%            feiertags +100%

    1. die oben genannten Zuschläge fallen nicht an, wenn:
      - der Auftragnehmer aus eigenen organisatorischen Gründen die Arbeiten auf Samstag oder die Abendstunden legt
      - wenn die Arbeiten ohne Verschulden des Kunden länger andauern und in die Abendstunden fallen
    2. die Anfahrt wird einfach mit 1,35€/km berechnet

 

  1. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer den Zugang zu den Maschinen bzw.  den Einsatzorten zu ermöglichen und alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Informationen bereitzustellen.

 

  1. Gewährleistung und Haftung
    1. es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
    2. bei gebrauchten Ersatzteilen oder Materialien ist die Gewährleistung auf 12 Monate begrenzt, soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt
    3. für Schäden, die nicht unmittelbar mit der Leistung selbst zusammenhängen, haftet der Auftragnehmer nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen
    4. der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen entstehen

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte oder verbaute Ersatzteile und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

 

  1. Datenschutz
    Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an dritte weitergegeben.

 

  1. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.