Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mobiler Land- und Baumaschinenservice Martin Zäh
- Geltungsbereich
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Lieferungen zwischen dem mobilen Land- und Baumaschinenservice Martin Zäh, folgend Auftragnehmer genannt und dessen Kunden, unabhängig davon, ob diese privat oder gewerblich handeln.
- Leistungen
Der Auftragnehmer bietet insbesondere diese Leistungen
- Reparatur, Wartung und Service von Land- und Baumaschinen
- Klima- und Hydraulikservice
- UVV
- Ersatzteilhandel
- Vertragsabschluss
Ein Auftrag kommt durch mündliche, schriftliche oder telefonische Beauftragung durch den Kunden und entsprechende Bestätigung bzw. Ausführung durch den Auftragnehmer zustande. Auch ein Vor-Ort-Beginn der Arbeiten gilt als Vertragsannahme.
- Preise und Zahlungsbedingungen
- alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, wenn nicht anders angegeben
- die Abrechnung erfolgt nach Arbeitsaufwand, Anfahrt und eingesetzten Materialien bzw. Ersatzteilen
- die Zahlung ist innerhalb 14Tagen ohne Abzug per Überweisung auf das angegebene Geschäftskonto zu leisten
- bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß §288 BGB fällig.
- die reguläre Arbeitszeit findet Mo-Fr zwischen 7 und 18 Uhr statt, außerhalb dieser Zeiten fallen folgende Zuschläge an
ab 18 Uhr +15% ab 20Uhr +25% ab 22Uhr +50%
samstags +20% sonntags +50% feiertags +100%
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- die oben genannten Zuschläge fallen nicht an, wenn:
- der Auftragnehmer aus eigenen organisatorischen Gründen die Arbeiten auf Samstag oder die Abendstunden legt
- wenn die Arbeiten ohne Verschulden des Kunden länger andauern und in die Abendstunden fallen
- die Anfahrt wird einfach mit 1,35€/km berechnet
- Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer den Zugang zu den Maschinen bzw. den Einsatzorten zu ermöglichen und alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Informationen bereitzustellen.
- Gewährleistung und Haftung
- es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
- bei gebrauchten Ersatzteilen oder Materialien ist die Gewährleistung auf 12 Monate begrenzt, soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt
- für Schäden, die nicht unmittelbar mit der Leistung selbst zusammenhängen, haftet der Auftragnehmer nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen
- der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen entstehen
- Eigentumsvorbehalt
Gelieferte oder verbaute Ersatzteile und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
- Datenschutz
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an dritte weitergegeben.
- Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.